Titel: Das Inflationsausgleichsgesetz – Eine Wohltat für das Volk

Untertitel: Die Regierung setzt Maßnahmen in Kraft, um den Bürgern finanzielle Erleichterungen zu verschaffen

Berlin, 3. Januar 2024 – Die Bundesregierung hat weitere Schritte unternommen, um sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger Deutschlands von den Auswirkungen der Inflation nicht belastet werden. Mit der Einführung des Inflationsausgleichsgesetzes im Jahr 2023 wurden bereits erste steuerliche Entlastungen wirksam. Nun tritt die zweite Stufe in Kraft und bietet den Menschen weitere Vorteile.

Eine der bedeutendsten Verbesserungen betrifft die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags. Dieser Freibetrag, der das Existenzminimum einer erwachsenen Person absichert, wird um bemerkenswerte 696 Euro angehoben. Damit bleibt ein höheres Einkommen steuerfrei und stellt sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger ihr hart verdientes Geld behalten können.

Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird erhöht, um den Eltern eine finanzielle Entlastung zu bieten. Mit einer Anhebung um 360 Euro wird der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen ebenfalls gesteigert. Diese Maßnahme unterstreicht das Bestreben der Regierung, Familien zu unterstützen und ihnen die notwendige finanzielle Sicherheit zu gewährleisten.

Ein weiterer Schwerpunkt des Inflationsausgleichsgesetzes liegt auf der Bekämpfung der sogenannten „kalten Progression“. Es ist ungerecht, wenn Gehaltserhöhungen durch die Inflation aufgezehrt werden und dennoch zu einer höheren Besteuerung führen. Daher hat die Regierung den Einkommensteuertarif für 2024 angepasst, um sicherzustellen, dass Löhne und Gehälter nicht übermäßig besteuert werden, wenn sie lediglich die gestiegenen Preise ausgleichen.

Des Weiteren steigt die Soli-Freigrenze erneut an, was sich positiv auf die finanzielle Situation der Bürgerinnen und Bürger auswirkt. Durch diese Maßnahme profitieren vor allem diejenigen, die bisher nicht oder nur teilweise von der Solidaritätszuschlagzahlung befreit waren. Die Freigrenze erhöht sich um 587 Euro und ermöglicht es einer Vielzahl von Steuerpflichtigen, eine finanzielle Entlastung zu erfahren.

Diese Maßnahmen haben konkrete Auswirkungen auf das Portemonnaie der Menschen. Eine Familie mit doppeltem Gehalt und zwei Kindern kann im Jahr 2024 insgesamt 410 Euro Steuern einsparen, bei einem monatlichen Bruttoarbeitslohn von 4.667 Euro. Auch Singles mit einem Bruttoarbeitslohn von monatlich 2.400 Euro werden um 209 Euro entlastet. Dies sind finanzielle Erleichterungen, die sich positiv auf das Leben der Menschen auswirken und ihnen mehr Spielraum für ihre individuellen Bedürfnisse bieten.

Die Bundesregierung setzt somit konkrete Schritte, um den Bürgerinnen und Bürgern Deutschlands finanzielle Erleichterungen zu verschaffen und sicherzustellen, dass sie von den Auswirkungen der Inflation nicht belastet werden. Das Inflationsausgleichsgesetz ist ein weiterer Schritt in Richtung einer gerechten und stabilen Wirtschaft, die das Wohl des deutschen Volkes im Blick hat.

Kontakt:
Pressestelle der Bundesregierung
Telefon: 030 18 272 – 0
E-Mail: presse@bundesregierung.de

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